Schulträgerschaft im Landkreis Vechta

Die Schulträgerschaft im Primarbereich für die Grundschulen und im Sekundarbereich I für die Oberschulen, Haupt- und Realschulen liegt bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. 
Insgesamt sieben Schulen befinden sich in der Trägerschaft des Landkreises Vechta. Hierzu zählen drei Berufsbildende Schulen, drei Gymnasien und eine Förderschule. 
Zu den Berufsbildenden Schulen gehören die Handelslehranstalten Lohne, die Adolf-Kolping-Schule Lohne und die Justus-von-Liebig-Schule in Vechta. Bei den drei Gymnasien handelt sich um das Gymnasium Antonianum, das Gymnasium Lohne und das Gymnasium Damme. 
Weiterhin befindet sich die Förderschule Elisabethschule Vechta mit ihrer Außenstelle in Lohne in Trägerschaft des Landkreises Vechta.

Schulträgeraufgaben

Zu den Schulträgeraufgaben gehören im Wesentlichen die Vorhaltung des notwendigen öffentlichen Schulangebotes sowie die Finanzierung der erforderlichen Schulanlagen. Die Ausstattung der Schulen mit Einrichtung und Lehrmitteln und die Zuweisung von Haushaltsbudgets. 

Der Landkreis Vechta hat sich gemäß § 118 des Niedersächsisches Schulgesetzes auch an den Schulsachkosten, die den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für den Betrieb der Schulen entstehen, anteilig zu beteiligen. 

Kreisschulbaukasse

Der Landkreis hat eine so genannte Kreisschulbaukasse gemäß § 117 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) eingerichtet. Die Mittel der Kreisschulbaukasse werden zu zwei Dritteln vom Landkreis und zu einem Drittel von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden aufgebracht. Über die Kreisschulbaukasse besteht die Möglichkeit die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Schulbaufinanzierung zu fördern.

Der Landkreis Vechta gewährt daraus den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Primarbereich finanzielle Zuwendungen in Höhe von mindestens einem Drittel der notwendigen Schulbaukosten für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, zum Erwerb von Gebäuden für schulische Zwecke und für Erstausstattungen. In den Sekundarbereichen werden Zuwendungen in Höhe von mindestens der Hälfte dieser Kosten gewährt. 

Schulangebote und Gastschulgelder

An den drei Berufsbildenden Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Vechta werden Schulangebote im kaufmännischen, technischen und gesundheitlichen Bereich vorgehalten. Die entsprechenden Bildungsangebote können der jeweiligen Homepage der Schule entnommen werden.

Für Schülerinnen und Schüler, die in einem Betrieb im Landkreis Vechta ihre Berufsausbildung machen, deren Berufsschulangebot nicht an einer der Berufsbildenden Schulen im Landkreis Vechta angeboten wird, ist der Landkreis Vechta verpflichtet, ein sogenanntes Gastschulgeld an die aufnehmenden auswärtigen Schulträger zu entrichten.

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